Bei der Planung von Flachdächern ist stets auch deren Lagesicherheit nachzuweisen. Für die Windsogsicherung kann dies durch Anwendung der Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks (Flachdachrichtlinien) oder als Einzelnachweis nach EC 1991-1-4 erfolgen.
Bei der Planung von Flachdächern ist stets auch deren Lagesicherheit nachzuweisen. Für die Windsogsicherung kann dies durch Anwendung der Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks (Flachdachrichtlinien) oder als Einzelnachweis nach EC 1991-1-4 erfolgen.